JHV, Vorstand und Öffnung

Liebe TASler,
es ist wieder einige Zeit ins Land gegangen und so langsam zeichnen sich Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme des Sports ab. Insbesondere Carsten Frahlmann hat sich am Wochenende mit dem Thema detailliert auseinandergesetzt. Vielen Dank dafür.
Vorab aber noch zwei andere Themen:1. der Vorstand hat beschlossen, dass wir aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden individuellen Gegebenheiten den Jahresbeitrag nicht wie üblich zum Ende des ersten Quartals einziehen, sondern zunächst die laufenden Kosten aus den Reserven stemmen und zu einem späteren Zeitpunkt den Einzug durchführen. Wir halten Euch auf dem Laufenden. Wenn es auch nur einer der niedrigsten Beiträge der Region ist, wünschen wir uns auch damit dem ein oder anderen damit zu helfen.

2. die Jahreshauptversammlung dürfen wir durchführen. Damit die Chancen auf gutes Wetter besser stehen haben wir den 26.06.2021 16.30Uhr angesetzt und wollen die Sitzung auf dem Beach im Freien bei dem ein oder anderen Getränk durchführen. Weiterhin sind wir auf der Suche nach einer/m Nachfolger/in für Jörg als zweiten Vorsitzenden, wir freuen uns über Eure Hinweise und/oder Euer Interesse.
Zum Sport.

Sport ist unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen (siehe Informationen des Landkreises Osnabrück und den genauen Wortlaut des Landes Niedersachsen) möglich, so lange die Inzidenz bei 35-100 liegt:
Eine Wiederaufnahme des Sports in der Turnhalle ist nur für Personen EINES Haushalts mit maximal zwei Personen EINES anderen Haushalts möglich. Für den TUS ist Hallensport so nicht möglich, da wir nicht über eine hauptamtliche oder freiwillige Person verfügen, die sich um die Schließung der Halle und die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien kümmert.
Für Kinder: Im Freien dürfen maximal 30 Kinder bis 18 Jahren in GLEICHBLEIBENDER Gruppenzusammensetzung zuzüglich Betreuer Sport treiben. Die Erfassung der Teilnehmerdaten ist hierbei wie schon im letzten Jahr nach Corona sowie DSGVO-Regeln obligatorisch. Weiterhin besteht für nicht seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpfte oder genesene (Infektion muss mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegen) Trainer und Betreuer Testpflicht. Um keine Probleme mit der Dokumentationspflicht zu bekommen, sollte ein Nachweis (höchstens 24h alt) über ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum (z.B. in Versmold oder Bad Laer) oder dem Arbeitgeber mit den Teilnehmerlisten dokumentiert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Aufsicht der/s Abteilungsleiter/in durchzuführen und das Ergebnis von dieser/m bestätigen zu lassen (Vordrucke gibt es bspw. unter os-corona.de).
Für den Erwachsenensport gilt, dass kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen erlaubt ist, wenn alle Teilnehmer nachweislich negativ (höchstens 24h alt) getestet, seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft oder genesen (Infektion muss mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegen) wurden/sind, ein Abstand zwischen den teilnehmenden Personen von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je teilnehmender Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Kontaktsport ist für Erwachsene im Freien des eigenen Haushaltes und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treiben. Hier besteht für alle Teilnehmer und Betreuer die obligatorische Erfassung der Teilnehmerdaten sowie der Testergebnisse nach Corona sowie DSGVO-Regeln. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist die/der Betreuer/in. Für einen Betrieb der Beachanlage gelten erweiterte Regelungen, da es hier keinen Übungsleiter wie im Mannschaftssport gibt. Es muss eine, höchstens zwei dauerhafte Personen geben, die persönlich und vor Ort für die Einhaltung der zuvor genannten Regelungen (ein, zwei oder mehr Haushalte, Führung der Teilnehmerliste, Kontrolle der Testergebnisse) verantwortlich sind. Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass eine Nutzung der Beach-Anlage ohne Absprache und Aufsicht nicht erfolgen (z.B. einschließen der Netze) kann. Hierzu erarbeitet bitte unter Euch und vor Inbetriebnahme ein detailliertes Konzept und stimmt dieses mit dem Vorstand ab. Für alle gilt weiterhin die Maskenpflicht vor und nach dem Sport, unter Umständen auch während längerer Pausen wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. All dies gilt vorbehaltlich der kurzfristigen Änderungen, um die wir alle wissen wie z.B. Änderung der Inzidenz-Zahlen, Verordnungen, etc. Darüber hinaus können wir auch bei der Flut an Informationen Details übersehen haben, dann schickt uns bitte Eure Hinweise mit der entsprechenden Quelle zu. Die bestehenden Hygienemaßnahmen gelten natürlich weiterhin als Voraussetzung.

Habt Ihr Fragen könnt Ihr euch gerne an uns persönlich oder vorstand@tus-aschen-strang.de wenden.

Nun aber erstmal genug der Regelungen, Verordnungen etc.
Viele Grüße,Euer Vorstand